Bei der Mitgliederversammlung am 30.04.2022 in Neckarsulm wurde der Vorstand neu gewählt.
Er setzt sich wie folgt zusammen:
1. Vorsitzender Jochen Kemmler
2. Vorsitzender Manfred Steinwand
Kassenwartin Gerda Pflugbeil
Schriftführerin Ingrid Ohlhausen
Beisitzer: Michael Derderian
Beisitzer: Stefan Mayer
Beisitzer: Uwe Ohlhausen
Ein besonderer Dank gilt Uwe Ohlhausen, der das Amt des 1. Vorsitzenden beinahe 10 Jahre begleitet hat und aus persönlichen Gründen jetzt kürzer treten will. Er unterstützt uns aber weiterhin als Beisitzer. Auch Luca Derderian, der uns lange Jahre als Beisitzer unterstützt hat und maßgeblich die Pflege der Homepage und die EDV-Verwaltung übernommen hatte, gebührt unser Dank.
Genauere Infos über die Mitgliederversammlung folgen in der nächsten Clubzeitung. Die Kontaktdaten wurden bereits im Reiter „Kontakt“ aktuallisiert.
Herzliche Einladung an alle NSU-Fans zum 1. NSU-Sommerfest in Neckarsulm auf dem Parkplatz des NSU- und Zweiradmuseums Samstag, 27. Juli 2018 Beginn: 14.00 Uhr Ende: 18.00 Uhr (anschl. Clubabend im Besen Urban Bauer)
Foto PCS von der Veranstaltung „Die heißgeliebten Minimobile auf vier Rädern“ Automobilsommer 2011
Der NSU-Prinz Club Schwaben e.V. (PCS) lädt alle NSU-Begeisterten ein. Wir treffen uns am Samstag, 27. Juli auf dem Parkplatz des NSU- und Zweiradmuseums zum 1. NSU-Sommerfest. Auf dem Parkplatz dürfen nur NSU Fahrzeuge parken. Wir haben dort einen kleinen Info-Stand. Getränke können im neuen Foyer in Zweirad- und NSU-Museum gekauft werden.
Museumsleiterin Frau Scheerle-Walz, Ihr Team und der PCS, heißen alle NSU-Fahrer und Besucher willkommen. Für alle gibt es an diesem Tag ermäßigten Eintritt ins Museum. Falls Interesse an einer Führung besteht bitten wir dringend um Anmeldung bis Di, 23.07.2019:
Wenn sich genügend Interessierte melden werden wir die Führung kostenlos anbieten. Falls sich nicht genügend Interessierte melden gibt es keine Führung.
Clubabend in der Besenwirtschaft bei Urban Bauer
Anschließend, ab 18.00 Uhr laden wir alle NSU-Fans zu unserem Clubabend und zum gemütlichen Beisammensein in der Besenwirtschaft des Weinguts Bauer bei unserem Clubmitglied Urban Bauer ein.
Bei gutem Wetter können wir draußen im Weingarten sitzen. Wie schon die letzten beiden Male können wir uns wieder auf ein leckeres Essen und „gute Tröpfchen“ einstellen.
Weitere Terminhinweise
Teilekruschteln im NSU-Clubräumle
11. August 2019 ab 10.30 Uhr NSU-Frühschoppen mit fröhlichem Teilekruschteln in unserem Weitinger NSU-Clubräumle Dorfstraße 7 72184 Weitingen
Kärntner NSU-Treffen mit NSU-Spektakel
Alle freuen sich auf das Kärntner NSU-Treffen und unser NSU-Spektakel! Vergesst nicht Euch anzumelden! Unten die Kontaktdaten.
Wo seid Ihr, Ihr NSU-Teilehorter, NSU-Teile-Sammler, NSU-Teile auf Halde-Leger?
Wir suchen Dich! Ja – genau Du bist gemeint! Du hast einen schönen NSU 1000 und noch ein paar Sportprinz oder 1200 C-Teile oder Ro80 Stoßstangen ein Emblem vom P2 in Deinem Lager? Na dann – komm doch einfach nach Weitingen in den Saal der ehemaligen Gaststätte Adler. Dort wollen wildgewordene NSU-Teile Käufer genau diese Teile von Dir kaufen!
Kannst Du Dich noch daran erinnern, wie viel Spaß es gemacht hat, diese Teile zu kaufen (oder einfach zu bekommen… soll’s ja auch geben). So viel Spaß macht es bestimmt einem anderen NSU-Fahrer, wenn er von Dir genau das ersehnte Teil kaufen kann.
Stand gestern (22. Juni 2018) waren ganz genau zwei Verkäufer angemeldet!
Das gibt bestimmt eine wilde Klopperei um diese edlen raren NSU-Teile, also das willst Du doch nicht? Gib Dir einen Ruck und mach mit! Heute ist Sonntag – also die beste Zeit mal ins Lager abzutauchen und ein paar NSU-Teile wieder liebevoll dem Licht aussetzen!
Ob Wertanlage oder nur Erinnerungsstück – darüber entscheidet das Oldtimer-Gutachten. Ohne entsprechendes Gutachten gibt es kein H-Kennzeichen. Welche Kriterien ein Fahrzeug erfüllen muss, um als erhaltenswertes Kulturgut zugelassen zu werden, und was dabei zu beachten ist, erklärt der Verband der TÜV e.V.
Das „H“ steht für „historisch“ und wird auf der rechten Seite des Kfz-Kennzeichens geführt. Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden und weitestgehend in Originalzustand bzw. fachmännisch restauriert sind, können als Oldtimer angemeldet werden, vorausgesetzt sie werden zur „Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes“ eingestuft.
Ein H-Kennzeichen könnte sich wegen der oft geringeren steuerlichen Belastung durchaus lohnen – der „Klassikerstatus“ ist sehr begehrt.
Begutachtung
Nicht jeder „Klassiker“ wird als Oldtimer zugelassen. Der Zustand des Fahrzeuges ist für die Bewertung entscheidend. Der Fahrzeughalter sollte sich bereits im Vorfeld einer Begutachtung folgende Fragen stellen:
Ist das Fahrzeug ohne erkennbare technische Mängel im Sinne der StVZO?
Gibt es nur leichte bzw. angemessene Gebrauchsspuren (wie z.B. eine „Patina“)?
Fehlen wesentliche Bauteile?
Gibt es erkennbare Unfallrestschäden oder Anzeichen unsachgemäßer Instandsetzung?
Befinden sich die wesentlichen Bauteile in Original- bzw. zeitgenössischem Zustand?
Das Gutachten für die Zulassung stellen u.a. die amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfingenieure der TÜV aus. Für die Beurteilung muss nur der Fahrzeugschein (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil) mitgeführt werden.
Das Gutachten sollte immer erst am oder nach dem Stichtag – sprich nach dem 30. Jahrestag der ersten Zulassung – beantragt werden, da die Oldtimer-Beurteilung mit der Hauptuntersuchung (HU) einhergeht. Bei positivem Bescheid kann das H-Kennzeichen direkt bei der Zulassungsstelle beantragt werden, und das geht nur mit einer gültigen HU.
Für eine positive Einstufung als Oldtimer sind diverse Anforderungen zu erfüllen. Der Sachverständige folgt einem gemäß §23 StVZO festgelegten Leitfaden. Dabei werden der Gesamtzustand, die technische Einsatzbereitschaft, die Optik, die Beschaffenheit und die Ausstattung untersucht. So werden zum Beispiel Umbauten – und darin eingeschlossen Tuning-Maßnahmen – anerkannt, sofern sie für das Fahrzeug typisch und zeitgenössisch sind bzw. ein zeitgenössisches Prüfzeugnis vorliegt. Das bedeutet, dass Umbauten, die in den ersten zehn Jahren nach der Erstzulassung des Oldtimers durchgeführt worden sind, möglich und zulässig sind. Erfüllt der „Klassiker“ alle Kriterien, kann der Fahrzeughalter die notwendigen Schritte für die Ummeldung einleiten.
Beantragung
Wenn das Fahrzeug als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ eingestuft ist, kann das H-Kennzeichen ohne weiteres beantragt werden. Folgende Papiere müssen bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden:
Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II)
Oldtimer-Gutachten und Hauptuntersuchung
amtliches Kennzeichen (wenn das Fahrzeug nicht „stillgelegt“ wurde)
Versicherungspolice über Kfz-Haftpflicht (aktueller Beitragsbescheid reicht aus)
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
ggfs. Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
Der Gesetzgeber schreibt für die Zulassung nur den Nachweis einer Kfz-Haftpflicht vor. Sogenannte „Oldtimer-Versicherungen“ müssen bei der Zulassung nicht dokumentiert werden, sind allerdings empfehlenswert. Aber Vorsicht! Einige Versicherungen werben mit günstigen Paketen, die allerdings nur wirksam sind, wenn der Fahrzeughalter den Oldtimer als zweites (!) alltagstaugliches Fahrzeug anmeldet. Des Weiteren müssen manchmal eine Garage, Kilometerbegrenzungen von ca. 5.000 km/Jahr u.v.m. nachgewiesen werden.
Im Jahr 1976 wurde der DEUVET als Arbeitsgemeinschaft von wenigen Clubs und Vereinen gegründet und zur soliden Basis für alle übergeordneten Fragen zum Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge ausgebaut.
In den vergangenen 40 Jahren gab es für den DEUVET viel zu tun, denn die besonderen Anliegen für historische Fahrzeuge fanden bei den großen Automobilclubs nur unter sportlichen und touristischen Aspekten Resonanz. Wichtige Schritte zur Anerkennung und Zukunftssicherung unseres „Kulturguts Mobilität“ mussten die ersten „Veteranen- und Oldie-Clubs“ alleine lösen, in eigener Regie und Selbstverwaltung. Am Anfang keine leichte Aufgabe, denn wenn wir heute zurückblicken, sind viele Handlungsfelder, ja selbst der Begriff „Veteranen“ für die jüngeren Generationen kaum noch verständlich.
Der DEUVET übernimmt clubberatende Aufgaben und vertritt die Interessen der Besitzer klassischer Fahrzeuge bei Institutionen, Versicherungen, Prüforganisationen und Behörden und pflegt insbesondere die informellen Kontakte zur Politik, um Risiken im Vorfeld der Gesetzgebung zu erkennen und wenn möglich zu vermeiden. Dazu bedarf es besonderer Fähigkeiten, Kompetenzen und vor allem Kontakte mit Akzeptanz durch langwierigen und verlässlichen Vertrauensaufbau.
Umso wichtiger ist der Rückhalt in der Oldtimer-Szene und bei Unternehmen und Medienpartnern, die am inzwischen gewaltig gewachsenen Oldtimer- und Youngtimer-Markt partizipieren. Die Finanzierung dieser Interessenvertretung ist keine leichte Aufgabe, da das Zusammenwirken aller Beteiligten keine Momentaufnahme ist. Der DEUVET ist wie eine Feuerwehr verfügbar, die nicht erst im Notfall eingerichtet und dann besetzt werden kann.
Der DEUVET besteht aus drei demokratisch gewählten Vorständen, die ihre Fähigkeiten nach Verfügbarkeit den DEUVET-Aufgaben widmen und nach Aufwand abrechnen. Zusätzlich sind gegen Auslagenersatz ehrenamtliche Beiräte projektspezifisch im Einsatz sowie eine Bürokraft für die Verwaltung und Erledigung allgemeiner Anfragen und Aufgaben.
Erhalt und Betrieb der DEUVET-Aufgaben und Projekte erfordern jährlich einen Etat von rund € 120.000, der zur Hälfte für Projektarbeit und Kontaktpflege eingesetzt wird, Je 30.000 sollen für die Mitgliederbetreuung mit Messe- und Öffentlichkeitsarbeit sowie für die Verwaltung und Betriebsführung bereitstehen.
Die notwendigen Mittel zum Erhalt der DEUVET-Aufgaben werden im Wesentlichen durch Mitgliedsbeiträge der Clubs bereitgestellt, die € 7.- je Mitglied einzahlen. Ein weiterer Einnahmeblock von rund € 18.000 summiert sich aus Spenden, Förderbeiträgen und Nutzungsrechten. Die Ausgaben im Geschäftsjahr orientieren sich ausschließlich an den Einnahmen. Die Prüfung des Kassenberichts erfolgt jährlich durch eine externe Einrichtung und wird der Mitgliederversammlung zur Entlastung der handelnden Personen vorgelegt.
Derzeit finanzieren die DEUVET-Arbeit knapp 90 Clubs mit rund 11.000 Mitgliedern sowie folgende Förderer:
Opel Automobile GmbH, Rüsselsheim
Thiesen KG Automobil Handel, Hamburg
Classic Analytics, Bochum
AvD Automobilclub von Deutschland e.V.
Mannheimer Versicherung AG / Belmot, Mannheim
Oldie Car Cover Versicherung, Lübeck
GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung, Stuttgart
TÜV Süd Autoservice GmbH, München
Messe Bremen / Bremen Classic Motorshow
Messe Friedrichshafen
SIHA Messegesellschaft, Techno Classica Essen
VETERAMA, Ladenburg
Lebenshilfe Gießen e.V.
Marx & Jansen Revisions- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaf