Kleine Markthalle in Weitingen
22. April 2018 · Luca DerderianEndlich ist es soweit:
Die neue
„Kleine Markthalle“
– ehemalige Kfz-Werkstatt von Bruno Bok – ist fertig!
Ein H-Kennzeichen könnte sich wegen der oft geringeren steuerlichen Belastung durchaus lohnen – der „Klassikerstatus“ ist sehr begehrt.
Nicht jeder „Klassiker“ wird als Oldtimer zugelassen. Der Zustand des Fahrzeuges ist für die Bewertung entscheidend. Der Fahrzeughalter sollte sich bereits im Vorfeld einer Begutachtung folgende Fragen stellen:
Das Gutachten für die Zulassung stellen u.a. die amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfingenieure der TÜV aus. Für die Beurteilung muss nur der Fahrzeugschein (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil) mitgeführt werden.
Das Gutachten sollte immer erst am oder nach dem Stichtag – sprich nach dem 30. Jahrestag der ersten Zulassung – beantragt werden, da die Oldtimer-Beurteilung mit der Hauptuntersuchung (HU) einhergeht. Bei positivem Bescheid kann das H-Kennzeichen direkt bei der Zulassungsstelle beantragt werden, und das geht nur mit einer gültigen HU.
Für eine positive Einstufung als Oldtimer sind diverse Anforderungen zu erfüllen. Der Sachverständige folgt einem gemäß §23 StVZO festgelegten Leitfaden. Dabei werden der Gesamtzustand, die technische Einsatzbereitschaft, die Optik, die Beschaffenheit und die Ausstattung untersucht. So werden zum Beispiel Umbauten – und darin eingeschlossen Tuning-Maßnahmen – anerkannt, sofern sie für das Fahrzeug typisch und zeitgenössisch sind bzw. ein zeitgenössisches Prüfzeugnis vorliegt. Das bedeutet, dass Umbauten, die in den ersten zehn Jahren nach der Erstzulassung des Oldtimers durchgeführt worden sind, möglich und zulässig sind. Erfüllt der „Klassiker“ alle Kriterien, kann der Fahrzeughalter die notwendigen Schritte für die Ummeldung einleiten.
Wenn das Fahrzeug als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ eingestuft ist, kann das H-Kennzeichen ohne weiteres beantragt werden. Folgende Papiere müssen bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden:
Ein Gutachten lohnt sich immer – besonders wenn ein Verkauf oder die Zulassung als „historisches Kulturgut“ geplant sind. Doch eine Ummeldung zum Oldtimer ist nicht immer lohnenswert, zumindest nicht finanziell betrachtet. Letztlich ergibt sich das Einsparpotential aus dem individuellen Versicherungspaket – und dabei gilt es, sorgfältig die Angebote und Voraussetzungen zu prüfen. © TÜV SÜD – Oldtimer mit H-Kennzeichen.
Wir danken dem Verband der TÜV e.V. für die Zurverfügungstellung dieser Informationen. www.tuev-oldtimer.de
Im Jahr 1976 wurde der DEUVET als Arbeitsgemeinschaft von wenigen Clubs und Vereinen gegründet und zur soliden Basis für alle übergeordneten Fragen zum Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge ausgebaut.
In den vergangenen 40 Jahren gab es für den DEUVET viel zu tun, denn die besonderen Anliegen für historische Fahrzeuge fanden bei den großen Automobilclubs nur unter sportlichen und touristischen Aspekten Resonanz. Wichtige Schritte zur Anerkennung und Zukunftssicherung unseres „Kulturguts Mobilität“ mussten die ersten „Veteranen- und Oldie-Clubs“ alleine lösen, in eigener Regie und Selbstverwaltung. Am Anfang keine leichte Aufgabe, denn wenn wir heute zurückblicken, sind viele Handlungsfelder, ja selbst der Begriff „Veteranen“ für die jüngeren Generationen kaum noch verständlich.
Der DEUVET übernimmt clubberatende Aufgaben und vertritt die Interessen der Besitzer klassischer Fahrzeuge bei Institutionen, Versicherungen, Prüforganisationen und Behörden und pflegt insbesondere die informellen Kontakte zur Politik, um Risiken im Vorfeld der Gesetzgebung zu erkennen und wenn möglich zu vermeiden. Dazu bedarf es besonderer Fähigkeiten, Kompetenzen und vor allem Kontakte mit Akzeptanz durch langwierigen und verlässlichen Vertrauensaufbau.
Umso wichtiger ist der Rückhalt in der Oldtimer-Szene und bei Unternehmen und Medienpartnern, die am inzwischen gewaltig gewachsenen Oldtimer- und Youngtimer-Markt partizipieren. Die Finanzierung dieser Interessenvertretung ist keine leichte Aufgabe, da das Zusammenwirken aller Beteiligten keine Momentaufnahme ist. Der DEUVET ist wie eine Feuerwehr verfügbar, die nicht erst im Notfall eingerichtet und dann besetzt werden kann.
Der DEUVET besteht aus drei demokratisch gewählten Vorständen, die ihre Fähigkeiten nach Verfügbarkeit den DEUVET-Aufgaben widmen und nach Aufwand abrechnen. Zusätzlich sind gegen Auslagenersatz ehrenamtliche Beiräte projektspezifisch im Einsatz sowie eine Bürokraft für die Verwaltung und Erledigung allgemeiner Anfragen und Aufgaben.
Erhalt und Betrieb der DEUVET-Aufgaben und Projekte erfordern jährlich einen Etat von rund € 120.000, der zur Hälfte für Projektarbeit und Kontaktpflege eingesetzt wird, Je 30.000 sollen für die Mitgliederbetreuung mit Messe- und Öffentlichkeitsarbeit sowie für die Verwaltung und Betriebsführung bereitstehen.
Die notwendigen Mittel zum Erhalt der DEUVET-Aufgaben werden im Wesentlichen durch Mitgliedsbeiträge der Clubs bereitgestellt, die € 7.- je Mitglied einzahlen. Ein weiterer Einnahmeblock von rund € 18.000 summiert sich aus Spenden, Förderbeiträgen und Nutzungsrechten. Die Ausgaben im Geschäftsjahr orientieren sich ausschließlich an den Einnahmen. Die Prüfung des Kassenberichts erfolgt jährlich durch eine externe Einrichtung und wird der Mitgliederversammlung zur Entlastung der handelnden Personen vorgelegt.
Derzeit finanzieren die DEUVET-Arbeit knapp 90 Clubs mit rund 11.000 Mitgliedern sowie folgende Förderer:
Opel Automobile GmbH, Rüsselsheim
Thiesen KG Automobil Handel, Hamburg
Classic Analytics, Bochum
AvD Automobilclub von Deutschland e.V.
Mannheimer Versicherung AG / Belmot, Mannheim
Oldie Car Cover Versicherung, Lübeck
GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung, Stuttgart
TÜV Süd Autoservice GmbH, München
Messe Bremen / Bremen Classic Motorshow
Messe Friedrichshafen
SIHA Messegesellschaft, Techno Classica Essen
VETERAMA, Ladenburg
Lebenshilfe Gießen e.V.
Marx & Jansen Revisions- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaf
Als Download bei Audi Tradition ein 51-seitiges Booklet Jubiläen 2018
DEUVET-Presseinformation vom 2. März 2018
Drohende Dieselfahrverbote irritieren auch die wenigen Besitzer von historischen Fahrzeugen, die als Antrieb einen inzwischen diskreditierten Selbstzünder besitzen. Der schon länger als Sündenbock eingestufte Diesel-Motor wurde vom DEUVET bereits vor einem Jahr in seinem Bestand ermittelt und mit dem Bundesverkehrsministerium im Sinne der seltenen Nutzung bei Oldtimern bewertet. Der Diesel-Anteil bei historischen Fahrzeugen älter 30 Jahre ist derart gering, dass von Seiten des seinerzeit verantwortlichen Staatssekretärs Norbert Barthle entschieden wurde, dass man bei generellen Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge die bestehenden Ausnahmen für Oldtimer mit H-Kennzeichen im Sinne der Freigabe von Umweltzonen nicht ändern würde. DEUVET Präsident Peter Schneider gibt jedoch zu bedenken, dass im Zuge einer neuen Bundesregierung diese Regelung auch neu interpretiert werden könnte.
Unmittelbar nach der Konstituierung einer neuen Bundesregierung wird der DEUVET Kontakt zu den Entscheidungsträgern im BMVI aufnehmen und die entsprechenden, gesammelten Fakten zu Dieselfahrzeugen mit H-Kennzeichen vortragen. Allerdings weist Schneider darauf hin, dass bei temporären Fahrverboten zur unmittelbaren Senkung der Schadstoffanteile in der Luft der DEUVET nicht auf einer Sonderregelung bestehen wird. „Aus moralischen Gründen werden wir keine Ausnahmen fordern, um das sympathische Image der Oldtimer-Fahrzeuge in der Gesellschaft nicht zu beschädigen.“.
71229 Leonberg, Restaurant Glemshof, Glemseckstr. 35
(Achtung: nicht verwechseln mit dem Restaurant Glemseck von 2017)
Wir können Euch nun mitteilen, dass die Satzungsänderung, die wir bei der Jahreshaupt-versammlung 2017 beschlossen haben, vom Amtsgericht Stuttgart – Registergericht ohne Beanstandungen genehmigt wurde. Die neue Satzung wird bei der Mitgliederversammlung ausgeteilt – nicht anwesende Mitglieder erhalten Sie mit der folgenden Clubpost.
Tagesordnungspunkte
Anträge könnt Ihr an den 1. Vorsitzenden bis 8 Tage vor der Versammlung schriftlich stellen (also bis Freitag, 20. April 2018). Zu spät oder mündlich eingereichte Anträge werden nur bekanntgegeben aber auf die folgende Jahreshauptversammlung vertagt.
Anträge sind zu richten an: NSU-Prinz-Club-Schwaben e.V., 1. Vorsitzender,
Uwe Ohlhausen, Schickardstr. 18, 71034 Böblingen, Tel.: 0170/2943102
Der Mitgliedsbeitrag ist fällig!
Wer nicht am Bankeinzugsverfahren teilnimmt, sollte seinen Mitgliedsbeitrag überweisen:
Bankverbindung: NSU-Prinz Club Schwaben e.V., BW-Bank Stuttgart, IBAN: DE48 6005 0101 0008 3611 74, BIC/S.W.I.F.T.-Code: SOLA DE ST, (Konto-Nr. 83 611 74, BLZ 600 501 01)
Ich freue mich, Euch bei der Mitgliederversammlung zu begrüßen!
Euer Uwe Ohlhausen
Liebe NSU-Freunde,
am 25.02. erschien auf RTF.1 ein beim Technik- und Ersatzteiletag des NSU-Wankel Spider Club Tübingen gedrehter kurzer Beitrag.
Hier könnt ihr den Beitrag ansehen: